Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Grundlage unserer Zusammenarbeit.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der SIMBA Solutions GbR, nachfolgend „SIMBA Solutions“ genannt, und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen künstliche Intelligenz, AI-Automation, AI Voice Agents, Chatbots, Lead-Automationen, CRM-Automationen, n8n- und Make-Workflows sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs-, Integrations-, Wartungs- und Supportleistungen.
  2. Das Angebot von SIMBA Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern SIMBA Solutions ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen sowie das jeweilige Angebot bzw. die jeweilige Leistungsbeschreibung haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
  1. Angebote von SIMBA Solutions sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung zustande.
  3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden Individualvereinbarungen.
  4. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden.
  1. SIMBA Solutions entwickelt, implementiert und betreut je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere AI Voice Agents, Chatbots, Lead- und Vertriebsautomationen, CRM-Automationen, AI-gestützte Prozesse sowie Workflows und Integrationen unter Verwendung von Plattformen wie n8n, Make, Microsoft, HubSpot, Anthropic und weiteren Drittanbietern.
  2. Der konkrete Leistungsumfang wird individuell im jeweiligen Angebot festgelegt.
  3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sind nicht geschuldet und können bei Beauftragung zusätzlich berechnet werden.
  4. SIMBA Solutions ist berechtigt, technisch gleichwertige oder geeignete Lösungen, Technologien und Drittanbieter einzusetzen oder auszutauschen, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  5. SIMBA Solutions ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt.
  1. Dem Kunden ist bekannt, dass Systeme auf Grundlage künstlicher Intelligenz insbesondere aufgrund probabilistischer Funktionsweisen Ergebnisse erzeugen können, die unvollständig, ungenau oder sachlich falsch sind.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt SIMBA Solutions keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte oder Entscheidungen in jedem Einzelfall vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck geeignet sind.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung angemessen zu kontrollieren, sofern eine solche Kontrolle nach Art, Zweck und Risikopotenzial des jeweiligen Einsatzes erforderlich ist.
  4. Automationen dürfen vom Kunden nicht für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden.
  5. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des konkreten Einsatzes der bereitgestellten Lösung in seinem Unternehmen verantwortlich, soweit die betreffende rechtliche Verpflichtung seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.
  6. SIMBA Solutions schuldet keine Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
  1. Zur Erbringung der Leistungen können Dienste und Technologien Dritter eingesetzt werden, insbesondere Anthropic, n8n, Microsoft, HubSpot, Make sowie weitere KI-, Hosting-, Kommunikations-, CRM-, Automatisierungs- und Cloud-Dienstleister.
  2. Der Kunde erkennt an, dass die Funktionsfähigkeit der vereinbarten Lösung teilweise von solchen Drittanbietern abhängig sein kann.
  3. SIMBA Solutions hat keinen vollständigen Einfluss auf Verfügbarkeit, technische Änderungen, API-Änderungen, Rate Limits, Preisänderungen, Funktionsänderungen oder die Einstellung von Leistungen solcher Drittanbieter.
  4. SIMBA Solutions wird bei relevanten Änderungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessene Maßnahmen ergreifen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
  5. Soweit SIMBA Solutions vereinbarungsgemäß Drittanbieter- und API-Kosten übernimmt, umfasst dies ausschließlich den im jeweiligen Angebot vorgesehenen Umfang. Außergewöhnliche oder erheblich über dem vereinbarten bzw. zugrunde gelegten Nutzungsumfang liegende Kosten können nur nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
  6. Ist aufgrund einer Änderung oder Einstellung eines Drittanbieterdienstes eine wesentliche technische Anpassung erforderlich, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung vor Durchführung der Zusatzarbeiten ab.
  1. Der Kunde stellt SIMBA Solutions alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Schnittstellen, API-Schlüssel, Testdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und Systeme berechtigt ist.
  3. Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
  4. Entsteht SIMBA Solutions aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.
  5. Der Kunde hat Zugangsdaten und andere sicherheitsrelevante Informationen angemessen zu schützen und SIMBA Solutions unverzüglich über bekannte Sicherheitsvorfälle zu informieren, soweit diese die vereinbarten Systeme betreffen.
  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
  2. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Projektleistungen mit einem vereinbarten Projektpreis:
    • 50 % des vereinbarten Projektpreises sind nach Vertragsschluss und vor Beginn der Umsetzung fällig.
    • Die verbleibenden 50 % sind nach Fertigstellung und, soweit eine Abnahme geschuldet ist, nach Abnahme der vereinbarten Leistung fällig.
  3. Laufende Retainer-, Wartungs-, Support- und Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben wurde.
  5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in nicht unerheblichem Umfang in Verzug, kann SIMBA Solutions nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung betroffene laufende Leistungen bis zur Zahlung vorübergehend aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.
  1. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs stellen Zusatzleistungen dar, sofern sie nicht lediglich der Beseitigung eines von SIMBA Solutions zu vertretenden Mangels dienen.
  2. SIMBA Solutions informiert den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über den zusätzlichen Aufwand bzw. erstellt ein entsprechendes Zusatzangebot.
  3. Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
  4. Durch Änderungswünsche können sich vereinbarte Fertigstellungs- und Projekttermine entsprechend verschieben.
  1. Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, wird SIMBA Solutions dem Kunden die Fertigstellung mitteilen und ihn zur Abnahme auffordern.
  2. Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare wesentliche Mängel mitzuteilen.
  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  4. Gesetzliche Regelungen über die Abnahme bleiben unberührt.
  1. Wartung, Support und laufende Optimierungen sind nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil eines monatlichen Retainers sind.
  2. Der genaue Umfang des Retainers ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitszeit.
  4. SIMBA Solutions kann im Rahmen eines Retainers insbesondere Fehlerbehebungen, technische Anpassungen, Überwachung, Optimierungen und kleinere Änderungen durchführen, soweit diese vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
  5. Umfangreiche Erweiterungen, neue Integrationen oder zusätzliche Automationen sind nicht automatisch Bestandteil eines bestehenden Retainers und können gesondert angeboten werden.
  1. Soweit im jeweiligen Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden laufende Retainer-, Wartungs- und Supportverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Diese Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
  5. Nach Vertragsende erfolgt die Übergabe bzw. Beendigung von Systemzugängen, Automationen und Daten entsprechend der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Verpflichtungen.
  1. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit SIMBA Solutions hieran entsprechende Rechte besitzt und im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Vorbestehende Komponenten, Frameworks, Templates, allgemeine Workflows, Methoden, Bibliotheken, Know-how, Prompts und wiederverwendbare technische Bestandteile von SIMBA Solutions verbleiben bei SIMBA Solutions.
  3. SIMBA Solutions darf allgemeines Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Komponenten auch für andere Projekte verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
  4. Rechte und Lizenzbedingungen von Drittanbietern bleiben unberührt.
  5. Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Texte, Bilder oder sonstige Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit SIMBA Solutions personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Soweit Drittanbieter oder Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, werden die hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.
  4. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit diese Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich erfolgt.
  5. Die Datenschutzerklärung der Website ist von diesen AGB getrennt und regelt insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch der Website.
  1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich werden oder der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren.
  4. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
  1. Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Verfügbarkeit vereinbart wurde, schuldet SIMBA Solutions keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme.
  2. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder Störungen bei Drittanbietern auftreten.
  3. SIMBA Solutions wird Störungen innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen innerhalb angemessener Zeit bearbeiten.
  4. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich, beispielsweise in einer Service-Level-Vereinbarung, vereinbart wurde.
  1. SIMBA Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SIMBA Solutions nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SIMBA Solutions.
  6. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
  1. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Anweisungen verantwortlich.
  2. Der Kunde darf die von SIMBA Solutions bereitgestellten Systeme nicht für rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende oder anderweitig unzulässige Zwecke einsetzen.
  3. Insbesondere hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen, welche gesetzlichen Anforderungen für seinen konkreten Einsatzzweck gelten, soweit dies seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.
  4. SIMBA Solutions ist berechtigt, die Durchführung offensichtlich rechtswidriger Anweisungen abzulehnen.

Die Verwendung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Kunden als öffentliche Referenz, insbesondere auf der Website, in Präsentationen oder in Case Studies, erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung oder Zustimmung des Kunden besteht.

  1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
  2. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Ausfälle von Kommunikations- oder Energieinfrastrukturen sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
  3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von SIMBA Solutions.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen SIMBA Solutions und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026